Magen-Darm-Infektion

Aus Familienwortschatz
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Als Magen-Darm-Infektion oder Magen-Darm-Infekt werden die Formen der Gastroenteritis bezeichnet, die auf einer Ansteckung mit Erregern beruhen und zu Beginn vor allem im Verdauungstrakt Beschwerden auslösen. Umgangssprachliche Ausdrücke dafür sind Magen-Darm-Grippe, Brechdurchfall, Happe oder Bauch-Grippe. Einige Infektionen des Magen-Darm-Traktes können schwerwiegende, manchmal auch tödliche Folgen haben. Daher sind frühzeitiges Erkennen und sofortige therapeutische und hygienische Maßnahmen von entscheidender Bedeutung zur Vermeidung einer Infektionsausbreitung (Epidemie, Seuche).

Ursachen

Krankheitserreger werden über Schmier- oder Tröpfcheninfektion sowie alimentär (durch den Verzehr von Lebensmitteln) oder fäkal-oral übertragen. Durch die Vermehrung der Keime bzw. deren Toxinabsonderung kommt es zu einer großen Flüssigkeitsansammlung im Magen-Darm-Trakt mit wiederholter Entleerung. Die Flüssigkeit wird aus dem gesamten übrigen Körpersystem in den Darm hinein abgezogen (Verschiebung zwischen den Kompartimenten). Durch den schädigenden Einfluss der Erreger entzündet sich die Schleimhaut und verliert ihre Funktionen.

Symptome

Symptome fast jeder Magen-Darm-Infektion sind: Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen (Tenesmen), breiiger oder wässriger Durchfall (eventuell auch blutig), und oft Fieber.

Als allgemeine Symptome können in Erscheinung treten:Hypotonie, Hypokaliämie (HRST), trockene Haut und Schleimhäute

Allein anhand von Symptomen kann nicht unterschieden werden, ob die Ursache Viren, Bakterien, Pilze oder deren Toxine sind und ob überhaupt eine Infektion vorliegt.

Im Zusammenhang mit EHEC kommt es beim hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) auch zur lebensbedrohlichen Zerstörung von Blutgefäßen (an Därmen, in den Nieren und anderen Organen).

Viren, virale Infektionen

Rota-, Adeno-, Corona- oder Humane Noroviren.

Bakterielle Erkrankungen

Pilzenteritiden

Können entstehen, wenn Pilze gegenüber der physiologischen Dickdarmflora erhöht sind.

Toxine

Toxine können als Bakteriengift in einem verdorbenen Nahrungsmittel entstehen. Die Folge der Aufnahme ist primär die Lebensmittelvergiftung. Auch Medikamente und andere Giftstoffe können zu einer toxischen Gastroenteritis führen.

Besonders gefährdete Personengruppen

Durch massiven Wasser- und Elektrolytverlust (Exsikkose) können vor allem bei Kleinkindern (auf Grund der geringen Flüssigkeitsreserven im Körper) und bei älteren Menschen (als Folge eines geringen Durstempfindens oder Vermeidung der Flüssigkeitsaufnahme) lebensbedrohliche Zustände eintreten.

Behandlung

Die Behandlung einer Magen-Darm-Infektion besteht zunächst in der Sicherung der Diagnose durch Anamnese (ist eine Infekt-Form derzeit in der Nachbarschaft bereits aufgetreten, Nahrungsmittelkonsum, Ortswechsel bei Reise, Dauer?) und Erregernachweis in den Ausscheidungen.

Symptomatische Maßnahmen erfolgen in Form von kontinuierlichem Ausgleich des Flüssigkeits- und Elektolytverlustes. Bei schweren Verläufen und bei Typhus werden Antibiotika eingesetzt.

Nicht sinnvoll bei Magen-Darm-Infektion ist die Anwendung von Medikamenten, die den Durchfall stoppen (wie z.B. Loperamid), da der Durchfall zur Erregerreduzierung beiträgt.

Pflege

Flüssigkeitsverluste werden in Hinblick auf Häufigkeit, Menge und Zusammensetzung festgestellt und dokumentiert, bei Auffälligkeiten wird das ausgeschiedene Sekret bzw. der Stuhl zur Inspektion an einem geeigneten und sicheren Ort mit Kennzeichnung aufbewahrt. Insbesondere bei Blutbeimengungen muss sofort der behandelnde Arzt informiert werden.

Bei Verdacht auf Infektion muss eine mögliche weitere Ausbreitung vermieden werden, dazu sind i. d. R. Händedesinfektionen nötig und eventuell Isolierungsmaßnahmen.

Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr wird angepasst. In der Regel ist das Verabreichen oraler Flüssigkeit ausreichend. Eventuell wird ärztlicherseits aber auch eine Nahrungskarenz für notwendig erachtet, was die Anordnung einer Infusionstherapie zur parenterale Ernährung erforderlich macht, die dann fachgerecht verabreicht und überwacht werden muss.

Durch hohen Flüssigkeitsverlust ist der Patient oft geschwächt und hat Kreislaufprobleme, die u.a. mit erhöhter Sturzgefahr verbunden sind. Daher werden Maßnahmen zur Selbstversorgung auch im Hinblick auf Sturzprophylaxe unterstützt oder übernommen.

Nach Erbrechen sollte möglichst bald eine Mundpflege unterstützt oder durchgeführt werden, zumindest das Ausspülen des Mundes mit Wasser.

Häufige Stuhlgänge strapazieren die Analregion. Eine sorgfältige Reinigung und Hautpflege (z.B. mit panthenol-haltiger Salbe) verhindern oder lindern das schmerzhafte Wundwerden. Aus hygienischen Gründen sollten auch Schutzhosen oder -Vorlagen verwendet werden; außerdem geben sie dem Träger mehr Sicherheit, gerade wenn er sehr geschwächt ist und zum Erreichen der Toilette Begleitung benötigt.

Meldepflicht

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Botulismus, Cholera, Typhus abdominalis und Paratyphus namentlich zu melden.

Zu melden ist auch der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis bei Personen, die bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen, oder Personen, die in einer Küche, Gaststätte oder anderen Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind. Eine Meldepflicht in Bezug auf die genannten Krankheiten besteht auch, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Meldepflichtig ist auch der Nachweis bestimmter Infektionserreger (Campylobacter, darmpathogene Escherichia coli-Stämme, Giardia lamblia, humane Noroviren, Rotaviren, alle Salmonellen-Typen, Shigellen, Vibrio cholerae, Yersinien).

Zur Meldung verpflichtet sind neben dem feststellenden und dem leitenden Arzt die Leiter von Pflegeeinrichtungen, daneben alle Angehörige eines Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert, also vor allem auch Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Altenpfleger und Altenpflegehelfer. Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte.

Prophylaxe

Sorgfältige Umsetzung allgemeiner und persönlicher Hygiene-Maßnahmen senkt das Risiko einer Ansteckung. Dazu gehören:

  • das Reinigen und Desinfizieren der Hände nach jedem Toilettengang
  • das Tragen von Schutzhandschuhen und -kittel beim Umgang mit Ausscheidungen mit anschließender Desinfektion der Hände sowie benutzter Gegenstände, Geräte und Flächen, fachgerechte Entsorgung des benutzten Einwegmaterials
  • gründliche Reinigung von Geschirr
  • besondere Vorsicht beim Umgang mit Lebensmitteln, die roh verzehrt werden
  • Durchgaren von Lebensmitteln, die als potentielle Keimträger bekannt sind (z.B. Geflügel, Wild)

Weblinks

Literatur

  • Heuwinkel-Otter u.a: Menschen pflegen. Springer Medizin Verlag, Heidelberg, 2009. ISBN 978-3-540-79320-5 (Seiten………)

Siehe auch



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