Mpg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:34 Uhr

Leider ein doppelt angelegter Artikel zum Medizinproduktegesetz – hier unter der Abkürzung (MPG)

  • alle medizinischen Geräte und Hilfsmittel unterliegen dem MPG, z. B. RR-Gerät, Schere, Infusomat usw.
  • die Vorschriften dienen dem Schutz und der Sicherheit der Pat. , Mitarbeitern und Dritten (z.B. Angehörigen)

Unterteilung:

  • nicht aktives Medizinprodukt:
    • Produkte, die durch unmittelbare Körperkraft des Anwenders oder Patienten betrieben werden oder die auf durch Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen sind z.B. Spritzen, Schwerkraftinfusion

-aktives Meditinprodukt:

    • benötigt zum Betrieb eine Stromquelle oder andere Energiequellen z.B. Herzschrittmacher, EKG, Infusomat

Klassifizierung der Medizinprodukte nach deren Gefärdungspotential:

1. Thermometer, Augenklappe 2. OP- Handschuhe, Spritzen 3. Blutbeutel, Hämodilysatoren 4. Braunüle, Herzklappen


Allgemeine Anwenderpflicht:

  • Medizinprodukt (MP) nur zweckbestimmend nach MPG anwenden
  • keine MP mit Mängel anwenden
  • keine MP anwenden, bei denen das Verfallsdatum abgelaufen ist
  • alle, die ein MP anwenden, müssen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis im Umgang mit dem MP haben

Umgang mit aktivem MP:

  • Einweisungspflicht (durch Hersteller)
  • auf Station darf der Anwender (PK) nur vom Gerätebeauftragten eingewiesen werden
  • Funktionsprüfung vor jeder Inbetriebnahme
  • Vorkommnisse an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte melden
  • Medizinproduktebuch muss vorhanden sein ( beim Sicherheitsbeauftragten)
  • bei Unklarheiten die Gebrauchsanweisung lesen!