Nagelpflege

Aus Familienwortschatz
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Allgemeines über Nagelpflege

Im Allgemeinen pflegt man die Nägel nach einem Vollbad oder nach dem Duschen. Da dies nicht immer möglich ist, muß vor der Nagelpflege immer ein Hand- oder Fußbad erfolgen. Dadurch werden die Nägel weicher und auch die Haut des Nagelbettes läßt sich leichter pflegen. Manchmal ist bei starken Verschmutzungen, z. B. mit eingetrocknetem Kot, ein Handbad aus hygienischen Gründen notwendig. Bei Nagel- und Nagelbetterkrankungen dient die Hand- und Fußpflege auch zur Therapie. Jeder Bewohner sollte über sein eigenes Nagelpflegeset verfügen. Ein Hand- und Fußbad benötigt etwas Zeit, die sinnvoll mit Kommunikation und Wassergymnastik verbunden werden kann. Nach der Nagelpflege ist immer auch eine ausgiebige Hautpflege angebracht.

Hand-/ Fußbad

Vorbereitung

  • Hand-/ Fußbadewanne
  • Nagelpflegeset (Nagelzange, Nagelschere, Nagelfeile, Nagelbürste, Holz- oder Plastikstäbchen)
  • Hautpflegemittel
  • Bewohner informieren und entsprechend lagern
  • evtl. Füße entkleiden

Vorgehen

  • Hände/Füße etwa zehn Minuten im wohltemperierten Wasser bewegen lassen
  • bei Bedarf die Nägel mit der Nagelbürste reinigen
    • Reiben regt die Durchblutung an
  • nach 10 min Bad beenden
  • beim Abtrocknen helfen
  • Handtuch unterlegen

Nagelpflege

  • Fingernägel rund, nach Fingerkuppenform schneiden und/oder feilen
  • Fußnägel gerade schneiden und/oder feilen
    • Die Fußpflege übernimmt meist KOMPLETT der Fußpflege-Dienst
  • Nagelränder immer nur in eine Richtung feilen
  • Nagelhaut vorsichtig mit Holz- oder Plastikstäbchen zurückschieben
  • Hautpflegemittel gut einmassieren

Nachbereitung

  • Bewohner ankleiden und lagern
  • gebrauchtes Material reinigen und desinfizieren
  • Pflegemittel an ihren Platz stellen
  • Hände waschen und desinfizieren
  • Dokumentation

Anmerkungen

  • In vielen Einrichtungen wird die Fußpflege grundsätzlich durch medizinische FußpflegerInnen vorgenommen. Auch die Behandlung von eingewachsenen Nägeln und das Abtragen von Hühneraugen und Hornhaut gehören in diesen Aufgabenbereich.
  • Besonders bei Diabetikern oder Bewohnern mit Durchblutungsstörungen ist große Vorsicht bei der Fußpflege angebracht.
  • Die Nagelbetthaut darf nicht abgeschnitten werden, da es dabei leicht zu Verletzungen mit anschließender Entzündung und Wundheilungsstörungen kommen kann.