Operationstechnischer Assistent

Aus Familienwortschatz
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Der Operationstechnische Assistent (Abkürzung: OTA) ist ein Ausbildungsberuf zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten im operativen Bereich von Krankenhäusern und Ambulanzen. Die Ausbildung ist zur Zeit noch nicht bundesweit einheitlich geregelt. Sie unterscheidet sich von der Fachweiterbildung zur Operationspflegekraft, denn es ist keine vorausgegangene abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege notwendig.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat 2007 Empfehlungen zur Ausbildung und Prüfung von OTA verabschiedet und zum 1. Oktober 2011 aktualisiert. Danach werden die Schulen als Ausbildungstätten anerkannt, die sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dort dauert die Ausbildung drei Jahre.

Aufgaben

Ein Operationstechnischer Assistent wirkt mit bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen in der Medizin. Arbeitsfelder sind die Operations- und Funktionsabteilungen (wie Ambulanz und Endoskopie) sowie die Zentralsterilisation. Zu den Tätigkeiten gehören beispielsweise die fachgerechte Vorbereitung und das Anreichen von Instrumenten und Geräten und deren nachfolgende Aufbereitung oder Entsorgung, aber auch die Betreuung der Patienten während ihres Aufenthaltes in der Operations- oder Funktionsabteilung. Der OTA ist auch verantwortlich für die Einhaltung aseptischer Arbeitsabläufe und die Durchführung hygienischer Maßnahmen.

Ausbildung (nach der Empfehlung der DKG)

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird neben gesundheitlicher Eignung ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung. Wenn eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung (oder die Erlaubnis zur Krankenpflegehilfe nach einjähriger Ausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss) nachgewiesen wird, ist auch ein Hauptschulabschluss ausreichend.

Für ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger und Medizinische Fachangestellte kann sich die Ausbildungszeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.

Ausbildungsinhalt

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 1600, die praktische Ausbildung mindestens 3000 Stunden. Die Unterrichtsfächer sind (in unterschiedlicher gewichtung):

Der praktische Einsatz ist verbindlich vorgesehen mit jeweils 500 Stunden in der viszeralen Chirurgie und in der Traumatologie oder Orthopädie. 200 Stunden müssen in der Gynäkologie oder Urologie abgeleistet werden. Weitere 600 Stunden können wahlweise auf die Augen-, Gefäß-, Neuro- oder Thoraxchirurgie oder HNO mit jeweils mindestens 200 Stunden verteilt werden. Die übrigen 380 Stunden finden in den Einsatzgebieten Anästhesie, Endoskopie, Pflege und Zentralsterilisation statt.

Prüfung

Die Abschlussprüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, dem unter anderen Lehrkräfte und Fachärzte angehören. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil darf höchstens sechs Stunden dauern und kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt sein. Ein Zeugnis bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Bei Nicht- oder nur teilweisem Bestehen können gegebenenfalls Prüfungen einmal wiederholt werden (innerhalb eines Jahres nach erneuter Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen).

Weblinks