Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Aus Familienwortschatz
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Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist zur Zeit Wolfgang Zöller von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Offizieller Name ist: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Es handelt sich dabei nicht um einen von Patienten beauftragten Fürsprecher bei der jeweiligen Bundesregierung. Es ist auch kein Ombudsmann im parlamentarischen Bereich. Der Patientenbeauftragte ist dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet und wird von der Bundesregierung ernannt oder entlassen. Die Tätigkeit als Patientenbeauftragter wurde erstmals im Januar 2004 eingerichtet. Sie ähnelt vom Namen dem Wehrbeauftragten, der aber als Parlamentsinstitution stärkere Recht hat.

Der derzeitige Beauftrage sagt zu seinem Auftrag: "reger Gedankenaustausch über alle Sektoren hinweg. Natürlich bin ich auch für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Mein Team und ich werden den Menschen einen Weg aufzeigen, wie sie zu ihrem Recht kommen können."


Ein Ombudsmann/-frau hätte dem gegenüber als unparteiische Schiedsperson Untersuchungsrechte und das Recht, vollständige Auskünfte von Behörden zu verlangen. Evtl. könnte es auch einen außergerichtlichen Einigungsweg bei ihm/ihr geben, der den Rechtsweg aller Beteiligten nicht ausschließt, aber vielleicht Streitfälle früh beilegt.

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