Pflegegeld

Version vom 19. Juli 2012, 00:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.

siehe auch aktuelle Beiträge zum Suchbegriff Pflegegeld