Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.
Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.