Pflegestützpunkt

Aus Familienwortschatz
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Der Pflegestützpunkt soll eine regional zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei der Organisation der Pflege sein. Er ist nicht auf bestimmte Behinderungen oder Krankheiten spezialisiert.

Ab dem 1. Januar 2009 besteht für Betroffene und deren Angehörige ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekassen sind dann verpflichtet, für ihre Versicherten ein individuelles Fallmanagement zur Verfügung zu stellen (engl. Fachausdruck Case-Management). Das deutsche Bundeskabinett hat im Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen, dem der Bundesrat im April 2008 zugestimmt hat. Dieser Entwurf enthält die beabsichtigten Regelungen zur Errichtung von Pflegestützpunkten.

Es sollen zentrale Anlaufstellen und Ansprechpartner zur Beratung und Unterstützung der Betroffenen bei der Organisation der Pflege ihrer Angehörigen - also von der Vermittlung von Pflegediensten über Haushaltshilfen bis zum Einkaufsservice, deren Kooperation usw. – eingerichtet werden, um einer Überforderung des individuellen Netzwerks vorzubeugen. Großjohann, vom kda, weist darauf hin, dass mit der Pflegebedürftigkeit eine darart massive Veränderung der gesamten Lebenslage der betroffenene Menschen eintritt, so dass Pflegestützpunkte mehr zu leisten hätten als die reine Vermittlung einer Leistung der Kranken- oder Pflegeversicherung.

Entwicklung, Modelle

Im November 2007 erhielt das Kuratorium für Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln vom Bundesgesundheitsministerium den Auftrag, pro Bundesland einen Modell-Pflegestützpunkt auszuwählen. Es sollen dabei sowohl Kassen als auch Kommunen "mit im Boot" sein. Die Pflege- und Krankenkassen werden verpflichtet, keine zusätzlichen parallelen Strukturen zu schaffen sondern vorhandene Strukturen zu nutzen. So könnten die Pflegestützpunkte beispielsweise bei den Beratungsstellen der Länder, der Alten- und Sozialhilfe (Gemeinde, Kreise) oder auch der Kranken- und Pflegekassen errichtet werden. Ein Pflegestützpunkt kann auch bei einer Gemeinsamen Servicestelle (SGB IX) oder bei einem Leistungserbringer angesiedelt werden. Danach wäre ein Pflegestützpunkt beispielsweise neben einer Sozialstation aber auch in einem Ärztehaus denkbar. Die Gemeinden hätten oft die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern und weiteren Lösungswegen zu vermitteln.

Das KDA-Projekt begleitet 20 Modell-Pflegestützpunkte von Nov. 2007 bis Juni 2010.

Hamburg 2009

Für Hamburg kündigt Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) am 21.01.09 den Aufbau von zunächst acht Pflegestützpunkten in der Hansestadt an. Wersich und Vertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der Bezirksämter unterzeichneten einen Rahmenvertrag dafür. „Damit ermöglichen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfe und Beratung aus einer Hand, unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit oder ob sie Sozialleistungen beziehen.“

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Großjohann: Pflegestützpunkte - eine wirkliche Innnovation? In Pro Alter 01/2008, Seite 18-22
  • Ines Jonas: Werkstatt Pflegestützpunkte - Betriebskonzepte sind eine Lösung. In Pro Alter 03/2008, Seite 38-39 (Interv. mit G Strunk-Richter und R. Tebest)
  • Kauss, Th.; Kühnert, S.; Naegele, G.; Schmidt, W.; Schnabel, E.: Vernetzung in der ambulanten geriatrischen Versorgung - die Schlüsselstellung des Hausarztes. Münster, 1998.
  • M. Penzlien: Streitfall Pflegestützpunkte. In Der Pflegebrief 01/2008, Seite 2 vom 05. März 2008 (als PDF-Datei)


Weblinks

Dateien/2010-PSP-Abschlussbericht_Kurzfassung.pdf Abschlussbericht_Kurzfassung vom KDA Oktober 2010