Für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI sind pflegebedürftige Personen einer Pflegestufen zuzuordnen. Es gibt 3 Pflegestufen, die den unterschiedlichen Grad der Pflegebedürftigkeit kategorisieren. Pflegende sollten ein Pflegetagebuch führen, um diese Pflegebedürftigkeit zu protokollieren.