Grundgesamtheit

Aus Familienwortschatz
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In der empirischen Forschung bezeichnet die Grundgesamtheit (auch Grundpopulation) die Menge aller potentiellen Untersuchungsobjekte für eine bestimmte Fragestellung. Aus pragmatischen Erwägungen wird normalerweise nicht die Grundgesamtheit, sondern eine Stichprobe untersucht, die für die Grundgesamtheit repräsentativ ist.

Z. B. wird in der Wahlforschung nicht die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung nach ihrer Parteienpräferenz befragt, sondern eine Stichprobe, die in ihren Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Wohnsitz usw.) die Verhältnisse widerspiegelt, die in der Grundgesamtheit herrschen. Die durch Befragung der Stichprobe erhobenen Daten werden mit Hilfe statistischer Verfahren auf die Grundgesamtheit hochgerechnet und ergeben so eine Wahlprognose.

In bestimmten Fällen werden jedoch auch Untersuchungen durchgeführt, die sich auf die Grundgesamtheit insgesamt richten (sog. Vollerhebung). Dies ist dann der Fall, wenn die Grundgesamtheit so klein ist, dass eine Vollerhebung mit realistischem Aufwand durchgeführt werden kann (z. B. Meinungsumfrage in einem Pflegeheim), oder wenn aufgrund besonderer Umstände die Teilnahme an der Untersuchung erzwungen werden kann (z. B. innerbetrieblich angeordnete Teilnahme an einer Befragung, gesetzlich angeordnete Volkszählung).



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