Präsenzkraft

Aus Familienwortschatz
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Definition

  • Als Präsenzkraft werden Helferinnen und Helfer in der Pflege benannt, die ohne gesetzlich geregelte Ausbildung in der Pflege und Versorgung besonders bei Langzeitkranken eingesetzt werden.
  • Die Bedeutung des Begriffs leitet sich vom Fremdwort die Präsenz ab, das die Tatsache, zugegen - persönlich anwesend (präsent) zu sein, beschreibt.
  • Zunehmend gibt es Qualifikationsangebote für diese Tätigkeiten.

Voraussetzungen

  • Kommunikativen Kompetenz
  • Sozialen Kompetenz
  • Betreuerischen Kompetenz

Profil

  • Für Präsenzkräfte sind Dienstleistungen in Gesundheitsförderung, sozialer Förderung und hauswirtschaftlicher Versorgung vorgesehen, die eine Brücke zu speziellen Pflege und Betreuungsangeboten bilden und diese unterstützen.

Einsatzorte

  • Senioreneinrichtungen der Pflegestufen 1 bis 3
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Geriatische Pflegeeinrichtungen
  • Gerontopsychiatrische Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste und Sozialstation
  • Altentagesstätten und Altenclubs
  • Krankenhäuser
  • Behinderteneinrichtungen und deren Werkstätten
  • Ganztagsschulen
  • Kindergärten
  • Jugend- und Kinderhilfe
  • Wohnen in Hausgemeinschaften
  • F amilienpflege und Betreuung
  • Betreuung von Pflegepersonen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß §45a SGB XI

Ausbildungsmöglichkeiten

Siehe auch

Externe Links