Prüfkriterien für ambulante Pflegedienste in vier Qualitätsbereichen

Aus Familienwortschatz
Version vom 30. Januar 2014, 19:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Liste der Prüfkriterien für ambulante Pflegeinrichtungen in vier Qualitätsbereichen zur Prüfung gemäß der der Pflege-Transparenzvereinbarung von 2008. Diese Qualitätsprüfungen erfolgen durch den Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und die Heimaufsicht. Die dabei gebildeten Noten geben das Ergebnis der neuen Form der Prüfungen[1] schlaglichtartig wieder und werden im Internet veröffentlicht. Auch die Pflegedienste werden verpflichtet, diese Noten vor Ort zu veröffentlichen.

  • Siehe den Hauptartikel zu den Heimnoten bzw. Pflegenoten

Die Kriterien sind in den "Qualitätsprüfungs-Richtlinien" des GKV-Spitzenverbandes (der Krankenversicherungen) vom 11. Juni 2009 festgelegt worden.[2]

Kriterien für ambulante Pflegeeinrichtungen

Im ambulanten Bereich wird für folgende drei Qualitätsbereiche[3] und einer stichprobenartigen Befragung der Kunden jeweils eine Note vergeben, die aus den Einzelnoten der Bewertungskriterien gebildet werden. Für die Gesamtnote sind die Bereiche 1. bis 3. maßgeblich. Die Note Kundenzufriedenheit wird gesondert ausgewiesen.

Die drei Bereiche heißen:

  1. Pflegerische Leistungen
  2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  3. Dienstleistung und Organisation

Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen

(17 Kriterien)

  1. Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
  2. Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt?
  3. Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
  4. Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  5. Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten?
  6. Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt?
  7. Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  8. Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Ernährungsdefiziten?
  9. Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?
  10. Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen / Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt?
  11. Wenn bei der Erbringung von vereinbarten Leistungen beim pflegebedürftigen Menschen für den Pflegedienst ein individuelles Dekubitusrisiko erkennbar ist, wird dieses dann erfasst?
  12. Wird im Rahmen der vereinbarten Leistung Lagern eine gewebeschonende Lagerung zur Vermeidung von Druckgeschwüren vorgenommen?
  13. Werden die individuellen Risiken hinsichtlich der Kontrakturen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen berücksichtigt?
  14. Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt?
  15. Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der Leistungserbringung beachtet?
  16. Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert?
  17. Liegen bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen die notwendigen Einwilligungen oder Genehmigungen vor?

Qualitätsbereich 2: Ärztliche verordnete pflegerische Leistungen

(10 Kriterien)

  1. Basieren die pflegerischen Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?
  2. Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?
  3. Wird die Blutdruckmessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
  4. Werden bei beatmungspflichtigen Menschen Vorbeugemaßnahmen gegen Pilzinfektionen in der Mundschleimhaut, Entzündungen der Ohrspeicheldrüse und Lungenentzündung sachgerecht durchgeführt?
  5. Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen?
  6. Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  7. Wird mit Kompressionsstrümpfen / -verbänden sachgerecht umgegangen?
  8. Wird die Katheterisierung der Harnblase entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  9. Wird die Stomabehandlung entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert?
  10. Ist bei behandlungspflegerischem Bedarf eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?

Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation

(10 Kriterien)

  1. Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde?
  2. Wird durch den Pflegedienst vor Vertragsbeginn ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlich entstehenden Kosten erstellt?
  3. Gibt es wirksame Regelungen innerhalb des Pflegedienstes, die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen?
  4. Gibt es schriftliche Verfahrensanweisungen zum Verhalten der Pflegekräfte in Notfällen bei pflegebedürftigen Menschen?
  5. Werden die Mitarbeiter regelmäßig in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult?
  6. Gibt es eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden?
  7. Gibt es einen Fortbildungsplan, der sicherstellt, dass alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter in die Fortbildungen einbezogen werden?
  8. Ist der Verantwortungsbereich / sind die Aufgaben für die leitende Pflegefachkraft geregelt?
  9. Ist der Verantwortungsbereich / sind die Aufgaben für die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft geregelt?
  10. Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen sichergestellt?

Befragung der Kunden

(12 Kriterien)

  1. Wurde mit Ihnen ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen?
  2. Wurden Sie durch den Pflegedienst vor Leistungsbeginn darüber informiert, welche Kosten Sie voraussichtlich selbst übernehmen müssen?
  3. Werden mit Ihnen die Zeiten der Pflegeeinsätze abgestimmt?
  4. Fragen die Mitarbeiter des Pflegedienstes Sie, welche Kleidung Sie anziehen möchten?
  5. Kommt ein überschaubarer Kreis von Mitarbeitern des Pflegedienstes zu Ihnen?
  6. War der Pflegedienst bei Bedarf für Sie erreichbar und einsatzbereit?
  7. Werden Sie von den Mitarbeitern des Pflegedienstes unterstützt / motiviert, sich teilweise oder ganz selber zu waschen?
  8. Geben die Mitarbeiter Ihnen Tipps und Hinweise (Informationen) zur Pflege?
  9. Hat sich nach einer Beschwerde etwas zum Positiven geändert?
  10. Respektieren die Mitarbeiter des Pflegedienstes ihre Privatsphäre?
  11. Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich?
  12. Sind Sie mit den hauswirtschaftlichen Leistungen des Pflegedienstes zufrieden?

Fußnoten

  1. Dabei handelt es sich um die Qualitätsprüfungen nach § 114 des Sozialgesetzbuches SGB X
  2. Qualitätsprüfungs-Richtlinien
  3. siehe Anlage 1 der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)

Siehe auch