Rahmendienstplan

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Rahmendienstplan ist die Beschreibung der Gegebenheiten einer Station/Pflegegruppe, die bei deren Dienstplan-Erstellung zu berücksichtigen sind. Darunter fallen ganz verschiedene Faktoren: Die zu erbringenden Leistungen (evtl. auch nach Wochentagen unterschiedlich), die zu berücksichtigenden gesetzlichen oder vertraglichen Erfordernisse (z. B. gleichbleibende Pausenzeiten, Schwerbehinderteneigenschaften), die betriebl. oder arbeitsvertr. Gegebenheiten wie Schichtlänge und -zeiten, zu genehmigende Urlaubsansprüche.

Das Vorgehen zur Erstellung eines Rahmendienstplanes könnte so aussehen:

1. Schritt - die Bedarfsanalyse

Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Möglichst in klaren zeitlichen Dimensionen. Wo präzise Angaben fehlen: von-bis-Werte. Unterteilt nach Berufsgruppen und danach, ob die Erbringung an bestimmte Zeiten gebunden oder wieweit sie flexibel ist = Pflegeaufwand. Diese Bedarfsanalyse beruht sehr oft auf Erfahrungswerten. Es ist nicht unbedingt nötig und wahrscheinlich auch gar nicht sinnvoll, diese Zeiten exakt zu erfassen. Weil sie täglichen Schwankenungen unterliegen, wäre die scheinbare Genauigkeit solch einer Erfassung nur das Vorgaukeln falscher Gewissheit. In der Pflege heißt Arbeitsvorbereitung auch das Leben mit Ungewissheit und Reservekapazitäten für unvorhersehbare Situationen, die zwar unregelmäßig aber ziemlich sicher auftreten (z.B. Herzinfarkte halten sich nicht an die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse genauester an Wirtschaftlichkeit orientierter Planung).

2. Schritt - Einzuhaltende Vorschriften

Berücksichtigung gesetzlicher Erfordernisse oder Ähnliches. Beispiele: Urlaubsansprüche, Freistellungen für Betriebsrats-Tätigkeit, Fortbildungen, Schwerbehinderteneigenschaften, Krankheitsausfall, usw.

Für diese Ausfälle sind evtl. kalkulatorische Zeiten vorzuhalten, die auf länger entstandenen Erfahrungswerten beruhen.

3. Schritt - Verhalten bei Personalengpass/Auftragsmangel

Der Abgleich dieser (meistens nur Schätz-)Zahlen mit vorhandenem Personal ergibt eine Unter- oder Überdeckung.

Bei Überdeckung ist die Annahme weiterer Dienstleistungsaufträge zu überprüfen. Mittel- oder längerfristig kommen Vertragsänderungen bei Mitarbeitenden in Betracht. Kurzfristig kann der Ausgleich mit/von Frei- und Urlaubsansprüchen weiterhelfen. Im Rahmendienstplan kann beschrieben werden, welche Aufgaben in bestimmten Situationen nicht oder zusätzlich erledigt werden sollen.

Vorsicht - Ein wiederholtes Unterschreiten der Mindestgrenze hat eine der drei möglichen Konsequenzen: Überforderung der Beschäftigten mit den Folgen von Unzufriedenheit oder Krankheit, Vertragsverletzung gegenüber den alten Menschen durch Minderleistung bis hin zur Körperverletzung oder Imageverluste des Hauses, die nur sehr langsam ausgleichbar wären ( hat auch betriebswirtschaftliche Folgen)

4. Schritt - Festsetzung von Grenzwerten pro Station

Berücksichtigung der betrieblichen und arbeitsvertraglichen Gegebenheiten wie Schichtlänge, -zeiten, Lage freier Tage und dienstfreier Wochenenden. Diese sind darin genau zu beschreiben.

Beispiel: Frühdienst-Zeiten 6.15 bis 13.30 (Pause 9.00 - 9.20 bzw. zweite Hälfte der Mitarbeiter 9.20 - 9.40)

Falls es in der Einrichtung so vorgesehen ist, sollte das Prinzip der Rotation "freier Tage" dargestellt sein: damit alle Mitarbeiter gelegentlich in den Genuss eines verlängerten Wochenendes kommen, soll in der Abfolge der Monatspläne der regelmäßig zu gebende "freie Tag" auf unterschiedliche Wochentage (Montag, Dienstag etc.) gelegt werden.

Die Umsetzung von Mindest-, Soll- und einer Bandbreite der optimalen Besetzung (auch Obergrenze!) je nach Qualifikationsstufe der Mitarbeitenden erfolgt gemäß dem Rahmendienstplan. Diese Richtwerte sind evtl. auf Basis der für den vergangenen Monat ermittelten Ist-Werte für den kommenden Monat zu korrigieren, wenn sie sich als Ursache von Über- bzw. Unterlast gezeigt hatten. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn die Belegung dem Vormonat absehbar entsprechen wird.

Auch der Schicht-Tausch und Ersatz werden durch diese Werte eingeschränkt. Es können z.B. nicht zwei Schülerinnen die fehlende exam. Kraft als Schichtleitung "ausgleichen".

Vorab ist die Klärung erforderlich, wie und durch wen bei Unterschreiten der Mindestanwesenheit vorzugehen ist. Die Mindesterfordernisse sollten für jede Station und Schichtform festgelegt werden und allen bekannt sein.

Bestandteile sind danach:

  • Beschreibung der Schicht- bzw. Arbeitszeiten
  • Mindestbesetzung - interne Personalausstattungsrichtlinie
  • Vorgehensweise zur Dienstplanerstellung


Siehe auch

Literatur

  • Dirk Neumann, Josef Bibl: Arbeitszeitgesetz. Kommentar. Verlag C. H. Beck, 14. Auflage, München, 2004. ISBN 340652236X
  • Rudolf Anzinger, Wolfgang Koberski: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz. Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main, 2005. ISBN 3-8005-3055-4
  • Birkenfeld, Ralf 1997: ABC der Dienstplangestaltung - Köln, Bund-Verlag
  • Dahlem, Hilmar / Lorenz, Alfred 1993: Total Normal - Neue Arbeitszeiten im Pflegedienst; Mabuse Verlag, Frankfurt
  • Mühlbauer, Bernd / Reinhardt, Jürgen / Strack, Ditmar / Süllwold, Gundula / Ministerium fuer Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg. 1994): Patientenorientierung und Arbeitszfriedenheit im Krankenhaus. Duesseldorf
  • Fiedler Manfred, Schelter Wolfgang: Arbeitszeitrecht für die Praxis, Courier-Verlag, Stuttgart, 1995, 2.Auflage.
  • Roskosch, Andrea; Wipp, Michael: Controlling und Einsatzplanung eng verzahnen. Nur der bewohnerorientierte Personaleinsatz ist wirtschaftlich. Belegungsschwankungen erfordern Flexibilität; doch eine darauf abgestimmte Dienstplanung ist machbar. In: Altenheim, Ausgabe 12/2007.

Weblinks