Rezeptpflicht

Aus Familienwortschatz
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Rezeptpflicht bezeichnet einen Abgabestatus von Medizinprodukten.

Ein rezeptpflichtiges Medikament wird nur nach Vorlage eines Ärztlichen Rezeptes von der Apotheke abgegeben. Dagegen ist ein rezeptfreies Medikament auch ohne Ärztliches Rezept erhältlich (auch: freiverkäuflich).

Die Einstufung ist abhängig

- von der Möglichkeit und Schwere der Nebenwirkungen,
- der Dosierung des jeweiligen Medikamentes
- und/oder von der Packungsgröße.
  • Beispiel:
Ibuprofen ist bis zu einer Dosierung von 400mg rezeptfrei, ab 400mg wird es rezeptpflichtig. Handelt es sich um ein Ibuprofen-Produkt, das für Kinder zugelassen ist, sind auch die niedrigen Dosierungen rezeptpflichtig.


Rezeptpflicht bedeutet nicht, dass die Kosten für das rezeptierte Produkt von der Krankenkasse übernommen werden.