Risikostrukturausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:54 Uhr

Mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) will man berücksichtigen, dass Kranke und Alte einen höheren Behandlungsbedarf haben, der finanziert werden muss.

Risikostrukturausgleich

Der RSA wurde mit dem GMG in die Wege geleitet.

Krankenkassen haben einen hohen Anteil chronisch kranker Mitglieder, die aus den normalen Einnahmen nicht finanzierbar sind. Je nach demographischer Lage haben Krankenkassen ein unterschiedliches Klientel, und damit unterschiedliche Einnahmen.

Es wurde daher ein Finanz-Pool geschaffen, in welchen die Krankenversicherungen prozentual eingezahlen. Aus diesem Pool können alle Kassen Anleihen haben, wenn sie nachweisen, dass sie Versicherte haben, welche mehr als je 20.000 Euro Kosten verursacht haben.

morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Es ist geplant, bis 2007 einen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) einzuführen.

  • Grundlage zur generellen Verteilung der Gelder,
  • Berücksichtigung der demographischen Strukturen des Verichertenklientels (Beispiel: Ein Hausarzt im Ruhrgebiet hat viele alte kranke Patienten, so erhält er aus dem Morbi-RSA einen 10%igen Zuschlag; dies gilt auch für Baserate der Krankenhäuser)



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