SGB VI: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:54 Uhr

SGB VI ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Im SGB VI ist das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Das SGB VI trat am 1 Januar 1992 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültigen rentenrechtlichen Normen der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Damit wurden die Unterschiede zwischen der Arbeiter- und der Angestellten-Rentenversicherung aufgehoben.


siehe auch

Weblinks

Gesetzestext SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung