SGB VI ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch Sechstes Buch. Im SGB VI ist das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Das SGB VI trat am 1 Januar 1992 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültigen rentenrechtlichen Normen der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Damit wurden die Unterschiede zwischen der Arbeiter- und der Angestellten-Rentenversicherung aufgehoben.


siehe auch

Weblinks

Gesetzestext SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung