SGB XII
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
SGB XII ist das Kürzel für die staatliche Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Das Sozialgesetzbuch gliedert sich nämlich eigentlich in zwölf Bücher, die jeweils innerhalb mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und deshalb gesetzestechnisch als jeweils eigenständiges Gesetz gelten.