Sanktion

Aus Familienwortschatz
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Eine Sanktion (v. franz. sanction; aus lat. sanctio, „Heilung“, „Billigung“, „Strafandrohung“; zu sancire, „heiligen“, „unverbrüchlich festsetzen“, „bei Strafe androhen“) bezieht sich auf eine Aktion und ist in gehobener Sprache eine positive Anerkennung. Juristisch sind Sanktionen (in der Regel im Plural) durch Gesetz angedrohte Strafmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.

Die Verbform sanktionieren ist im Sinne der Anerkennung zu verstehen, so ist beispielsweise ein deutsches Gesetz dann gültig, wenn es vom Bundestag sanktioniert wurde.

Im medizinisch-pflegerischen und sozialen Bereich bezieht sich der Begriff auf entsprechende "erzieherische" Maßnahmen im Umgang mit Klienten oder Mitarbeitern.

Soziologie

In der Soziologie werden Formen der Organisation von sozialen Prozessen damit bezeichnet.

Hierbei unterteilt man die Sanktionen in vier Schweregrade:

  1. leichte Sanktionen: Erwartung, dass ein Nichteinhalten der Norm missbilligt wird, führt zur Anpassung an die Norm
  2. relativ leichte Sanktion: Missbilligung des Verhaltens wird ausgesprochen
  3. relativ schwere Sanktion: Konsequenzen angesichts der Normüberschreitung
  4. schwere Sanktion: Strafe, wie zum Beispiel: Haftstrafe, Tötung oder Verbannung

Sie können allgemein positiver oder negativer Art sein: Eine positive Sanktion ist eine – nicht zwangsläufig materielle – „Belohnung“; eine negative Sanktion eine „Bestrafung“.

siehe auch

Konsequenz


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