Schichtleitung

Aus Familienwortschatz
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Schichtleitung ist ein oft benutzter, aber nicht gesetzlich festgelegter Begriff. Jeder Arbeitgeber ist deswegen gefordert, diesen Begriff für sich selbst zu definieren (z.B. in Arbeitsanweisungen). Vor Gericht wird im Fall, dass der Begriff und seine Aufgaben nicht eindeutig formuliert sind, die so genannte Schichtleitung nicht automatisch als verantwortliche Pflegekraft mit umfassenden Leitungskompetenzen angesehen.

Aufgaben

Üblicherweise hat eine Schichtleitung folgende Aufgaben: Vertretung der Stationsleitung und deren ständige Vertretung bei deren Abwesenheit für folgende Bereiche:

  • Klärung von Konflikten innerhalb der anwesenden Schicht
  • Ansprechpartner für Vorgesetzte, andere Berufsgruppen, Klienten und deren Angehörigen, besonders im Problemfällen
  • Aufrechterhalten der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter (und ggf. Ersatz suchen)

Damit es rechtlich bindend ist, muss vom Arbeitgeber festgelegt sein, wer die Schichtleitung ist. Dies kann durch eine allgemeine Festlegung erfolgen (z.B. derjenige, der am weitesten oben im Dienstplan steht, oder aber muss individuell -am besten durch die Stationsleitung- festgelegt sein (z.B. durch ein Zeichen am Dienstplan).

Schichtleitung in der Intensivpflege

Schichtleitungen in der Intensivpflege: große Intensivstationen, besonders jene mit einer interdisziplinären Aufgabenstellung, werden im Frühdienst in der Regel organisatorisch durch die pflegerische Stationsleitung geführt. Im Spätdienst und Nachtdienst übernehmen die Schichtleitungen (w/m) diese Aufgabe - bei der regelmäßig anfallenden Abwesenheit der Stationsleitung auch im Frühdienst.

Arbeitsvertragliche Grundlagen

Der Einsatz einer Schichtleitung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages der die Zahlung einer AT-Zulage beinhaltet und setzt die Qualifikation zur Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie voraus. Eine Weiterbildung zur „Leitung einer Station/Abteilung“ ist von Vorteil.

Die speziellen Arbeitsaufgaben

  • Zuordnung der Mitarbeiter/innen zu den Patienten unter Berücksichtigung des intensivpflegerischen und apparativen Aufwands.
  • Koordination der Zusammenarbeit auf der ICU und, wenn nötig, auch mit den IMC – Stationen (Patientenverlegung, Austausch und personeller Abgleich bei „Engpässen“).
  • Sicherstellung des Reanimationsdienstes durch Zuordnung einer Fachpflegekraft für den Bedarfsfall.(Das Reanimationsteam besteht aus einem Arzt und einer Fachpflegekraft für Intensivpflege.
  • Koordination der Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst innerhalb auftretender organisatorischer und fachlichen Diskrepanzen.
  • Zuordnung der Krankenpflege-Schüler zu den Mentoren bzw. zu einer kompetenten Pflegekraft.
  • Anleitung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie befinden.
  • Die Schichtleitung ist gegenüber allen Pflegekräften weisungsberechtigt und übt die Dienstaufsicht aus.