Grundschule

Schulvorbereitungsjahr

Mit Startschuss ins letzte Kindergartenjahr beginnt auch das Schulvorbereitungsjahr. Es beginnt am 1. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des Jahres der Einschulung. Das letzte Kindergartenjahr ist in Sachsen momentan beitragsfrei.

Die Kooperation KiTa/Schule wurde als gemeinsame Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus am 13.08.2003 unterzeichnet. Das Grundsatzpapier regelt die Zusammenarbeit von KiTa (Krippen, Kindergärten und Horten) mit dem Grundschulen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der Kooperation zwischen Lehrern und Erziehern im letzten Kindergartenjahr. Besuche in der Grundschule, gemeinsame Elternarbeit sowie Elternabende sind nur wenige Beispiele. Ziel ist es, dass jedes Kind schon mal vorm eigentlichen 1. Schultag den neuen Bildungsort Grundschule kennengelernt hat.

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase beginnt mit Anmeldung in der Grundschule. Später folgt die Schulaufnahmeuntersuchung. Ihr Kind/ihre Kinder erhalten vom Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsamtes eine Einladung/Termin.

Schulanmeldung

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2009 das sechste Lebensjahr vollenden, sind in der am Hauptwohnsitz zuständigen Grundschule durch die Eltern (Sorgeberechtigten) anzumelden.

Kinder, die bis zum 30.09.2009 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Wünschen Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, muss die Anmeldung trotzdem zuvor an der für das Wohngebiet zuständigen öffentlichen Grundschule erfolgen.

Mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Sorgeberechtigten. Bei Alleinerziehenden ist der Nachweis über die Ausübung des Sorgerechtes mitzubringen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile persönlich die Anmeldung vornehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter auf der Informationsplattform der familienfreund KG [1]

Förderschule

Die Aufnahme in eine Förderschule erfolgt zur oder mit Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Die Einhaltung von Grundschulbezirken ist hier nicht erforderlich. Die Förderschule wird je nach dem Bedarf des Kindes ausgewählt. Es gibt:

  • Schulen für Lernförderung - L-Schulen
  • Schulen für Blinde- und Sehbehinderte
  • Schulen für geistig-behinderte - GB-Schulen
  • Schulen für Körperbehinderte - K-Schulen


Mittelschule

Gymnasium