Schulrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:52 Uhr

Zum Schulrecht werden alle rechtlichen Bestimmungen gezählt, welche für den Bereich der öffentlichen Schulen gelten und insbesondere die Rechte und Pflichten der Lehrer, Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten sowie der Schulaufsicht und der Schulträger regeln.

Das Schulrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und wird dem besonderen Verwaltungsrecht zugeordnet. In Deutschland ist es wegen der Bildungshoheit der Länder in der Regel Landesrecht. Bei Privatschulen können abweichende Bestimmungen zu beachten sein. In den Bundesländern bestehen in der Regel Privatschulgesetze.

Literatur

  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer - Handbuch des Schul- und Dienstrechts in Baden-Württemberg. www.spv-s.de, 2008, ca. 1.000 Seiten. ISBN . (Enthält viele Bestimmungen des Schul-, Verwaltungs- und Dienstrechts im Orignaltext, bzw. den Nachweis der Quelle. Umfangreiches Schlagwortregister mit vielen Querverweisen)

Weblinks

  • Bei wikipedia.de: Schulrecht (Dort auch eine Systematik der einschlägigen Fachbegriffe)