Seniorenbetreuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:53 Uhr
Der Seniorenbetreuer ist eine Fachkraft nach §45c und § 87 b SGB XI. Für Personen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf im Sinne des § 45a SGB XI haben, können Einrichtungen, wie Pflegeheime oder ambulante Einrichtungen zusätzliches Personal zur Betreuung und Aktivierung beschäftigen.
Bezahlung
Nach § 87b SGB XI wird diese Tätigkeit mit leistungsgerechten Zuschlägen honoriert.