Sex mit Minderjährigen

Aus Familienwortschatz
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Das Problem mit dem Alter ... wer darf mit wem "mehr" machen?!?

Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen. Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.


Deutschland

A / B <14 14-15 16-17 18-21 > 21
< 14 Herz X X X X
14-15 X Herz Herz ? !
16-17 X Herz Herz Herz Herz
18-21 X ? Herz Herz Herz
>21 X ! Herz Herz Herz


Herz

A und B dürfen

Das Herz bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen. Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und 14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.


X

A und B dürfen nicht, siehe § 176 Strafgesetzbuch

?

A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet. Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Strafgesetzbuch Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)

!

A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Strafgesetzbuch Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei Fragezeichen von Strafe abgesehen werden.


Weiterhin gibt es ein Diagnosekriterium in der psychatrischen Medizin, ab wann die Diagnose Pädophilie gestellt wird. Dies ist u.a. dann erfüllt, wenn die Differenz zwischen beiden mehr als 6 Jahre beträgt und eine der Beteiligen unter 14 Jahren alt ist. Dieses Kriterium ist unabhängig von den jeweiligen Strafbestimmungen.