Soziale Pflegeversicherung

Aus Familienwortschatz
Version vom 30. Januar 2014, 18:44 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Bezeichnung Soziale Pflegeversicherung ist nach § 1 SGB XI der amtliche Name der Pflegeversicherung, die durch Artikel 1 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit - Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG - vom 26 Mai 1994 (BGBl. Teil I 1994, S. 1014) als fünfter eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt wurde. Dadurch wurde dem Sozialgesetzbuch ein neues - das Elfte Buch (SGB XI)- angefügt.

Der linke Nachbar "sozial" soll die gesetzliche Pflegeversicherung von den privaten Pflegezusatzversicherungen unterscheiden. Im tatsächlichen Sprachgebrauch ist aber der Zusatz "gesetzlich" wesentlich häufiger, da dieser auch bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zur Unterscheidung von entsprechenden privaten Versicherungen üblich ist.