Sprechstundenbedarf: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:44 Uhr
Definition
Mittel, die für mehr als einen Patienten verwendet werden oder für Notfälle zu Verfügung stehen müssen.
Der Sprechstundenbedarf ist nur für gesetzlich Versicherte zu verwenden, da dies über die zuständige AOK verrechnet wird. Das bedeutet, dass der Arzt ein Arzneiverodrnungsblatt (Muster 16) ausfüllt und dies an die zuständige AOK weiterleitet.
Rechtliche Grundlagen
Man muss bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf unbedingt die Sprechstundenbedarfsvereinbarung beachten. Dort kann man sehen, welche Dinge als Sprechstundenbdarf gelten und so abgerechnet werden dürfen.
Angaben bei der Verodnung
Auf dem Muster 16 muss folgendes stehen:
-Krankenkasse: zuständige AOK (z.B. AOK Baden-Württemberg) mit eventuell Kassen-Nr.
-Name, Vorname des Versicherten: statt den Patientendaten wird hier SPRECHSTUNDENBEDARF eingetragen
-Das Feld 9 (Spr.-St.-Darf) ist anzukreuzen
-Betriebsstätten-Nr.
-Arzt-Nr.
-Datum
-genaue Produktbezeichnung
-verordnete Menge
-Arztstempel
-Arztunterschrift
Beispiele
Notfallmedikamente (Insulin, Analgetika), Salben, Tropfen, Impfstoff (Feld "Impfstoff zusätzlich ankreuzen) z.B. Tetanus, Masern (Schutzimpfungsvereinbarung beachten), Sauerstoffmasken, Verbandsmittel, Desinfektionsmittel für Patienten (Kodan, Octenisept), Narkosemittel,...
Grundsätze
Es muss die wirtschaftliche Verordnung beachtet werden. Das heißt, dass beispielweise die Angebote bei Großhändlern verglichen werden sollten und die Menge nach Bedarf einkauft werden sollte.
Erstausstattung
Die Erstausstattung geht zu Lasten des Vertragsarztes