Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht

Aus Familienwortschatz
Version vom 30. Januar 2014, 19:44 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Haftung des Staates für staatliches Unrecht und die Verantwortlichkeit für hoheitliches Handeln. Es legt u.a. die Voraussetzungen fest, die eine Entschädigung auslösen.