Steuerliche Förderung der Altersvorsorge

Aus Familienwortschatz
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Unter den Begriffen Altersvorsorgeaufwendungen, Altersvorsorgezulage und Riesterrente werden die steuerlichen Förderungen der privaten Altersvorsorge zusammengefasst und betragen seit 2008 2.100 Euro.

Gesetzliche Grundlage sind die §§ 83 ff. EStG.