Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland das Strafrecht (der Begriff steht im Gegensatz zu Zivilrecht). Es stammt ursprünglich bereits vom 15. Mai 1871 (also noch aus der Kaiserzeit). Inzwischen wurde es vom Bundestag aber vielfach ergänzt oder geändert. Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt, den Allgemeinern Teil mit vielen grundsätzlichen Regeln und den Besonderen Teil, in dem die einzelnen Straftatbestände beschrieben werden.
Das Strafgesetzbuch umfasst viele, aber nicht sämtliche Straftatbestände (Delikte). Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit genauen Strafbestimmungen enthalten (diese werden auch als Nebenstrafrecht bezeichnet, obwohl sie die gleiche Wirkung haben), z. B.
- für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
- für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz und im Arzneimittelgesetz
- für Urheberrechtsdelikte im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Artikel zu einzelnen Bestimmungen des StGB
Die Bestimmungen stehen in folgenden Paragrafen (älter Paragraphen)
- § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht)
- § 223Körperverletzung bzw. Folgeparagrafen
Weblinks
- w:Strafgesetzbuch (Ausführlicher Artikel bei Wikipedia)
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