Stuhlprobe

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Bei Auffälligkeiten wird ausgeschiedenes Sekret bzw. der Stuhlgang oder eine Probe davon, z. B. im einem geeigneten Gefäß, zur Inspektion an einem geeigneten und sicheren Ort mit Kennzeichnung aufbewahrt bis ein Arzt sie inspizieren oder labormäßig untersuchen kann. Die Stuhlprobe (etc.) dient der Diagnostik, solange keine Diagnose vorliegt.

Z. B. bei Blutbeimengungen oder dem Verdacht auf einen ansteckenden Keim.