Teilstationäre Einrichtungen

Aus Familienwortschatz
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Teilstationäre Einrichtungen sind zur medizinischen Versorgung, in denen die Patienten zu bestimmten Zeiten zur diagnostischen Abklärung sowie zur Behandlung und Therapie kommen. Teilstationär bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Angebots; es ist umfangreicher als ambulante Behandlung (täglich, meist werktags und tagsüber; Ausnahme ist hier die Nachtklinik), aber nicht so umfassend wie eine vollstationäre Behandlung, da keine Übernachtung. Es gibt teilstationäre Einrichtungen in vielen Bereichen und diese sind Krankenhäusern angeschlossen. Teilstationär (Tagesklinik) ist eine Krankenhausbehandlung und nicht zu verwechseln mit Tagesstätten.

Beispiele:

  • Kardiologische Tagesklinik
  • Tageskliniken zur Durchführung ambulanter Operationen
  • Geriatrische Tagesklinik
  • Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Psychiatrische Tagesklinik
  • Forensische Tagesklinik
  • Tagesklinik für Diabetes
  • Tagesklinik für Dialyse
  • Onkologische Tagesklinik
  • Tagesklinik
  • Gerontopsychiatrische Tagesklinik
  • Tageskliniken für kosmetische Operationen
  • Nachtkliniken

Finanzierung

  • Krankenkassen
  • Privat Abrechnung