Tötung auf Verlangen

Aus Familienwortschatz
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Tötung auf Verlangen wird ein Straftatbestand sowohl im deutschen Strafgesetzbuch (§ 216 StGB), wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen (Art. 114 StGB) StGB genannt. Dabei handelt es sich um ein Tötungsdelikt.

§ 216 deutsches StGB

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 77 österreichisches StBG

Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Literatur

  • Dieter Anders, Hansjürgen Bratzke, Hans-Joachim Gotthardt: Die Bearbeitung von Tötungsdelikten. Boorberg, 2006, ISBN 3-415-03684-7
  • Vera Große-Vehne: Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), Euthanasie und Sterbehilfe. Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2005. 338 Seiten. ISBN 3-8305-1009-8
  • Günther Jakobs: Tötung auf Verlangen, Euthanasie und Strafrechtssystem. Bayerische Akademie der Wissenschaften, München, 1998. ISBN 3-7696-1599-9
  • Anselm Winfried Müller: Tötung auf Verlangen - Wohltat oder Untat? Kohlhammer, Stuttgart, 1997. ISBN 3-17-015110-X.
  • Christian Tenthoff: Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen im Lichte des Autonomieprinzips. Duncker & Humblot, Berlin, 2008. 255 Seiten. ISBN 978-3-428-12717-7

Weblinks

Weblinks

Siehe auch

  • Mitwirkung am Selbstmord - § 78 österreichisches StBG
  • Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord - Art. 115 schweizer StGB