Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Aus Familienwortschatz
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GKV (gesetzlich) 90%
Solidaritätsprinzip
PKV (privat) 10%
Äquivalenzprinzip
Träger: Krankenkassen in der Rechtsform der offentlich-rechtlichen Körperschaft Träger: Versicherungsunternehmen in privatrechtlicher Rechtsform (z.B. Aktiengesellschaft)
i.d.R Pflichtmitgliedschaft Kraft Gesetzes freiwillige Mitgliedschaft aufgrund privatautonomen Vertrags
Beiträge richten sich nach Höhe des Bruttoeinkommens Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Vorerkrankungen und Leistungsumfang
Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder Individuelle Prämie für Ehepartner und Kinder
Leistungen begründen sich auf gesetzlicher Basis und können nicht zu- bzw. abgewählt werden Die Leistungen begründen sich auf individuellen Verträgen, der Leistungsumfang ist frei vereinbar.
Gesetzliche Zuzahlungen u.a. bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalt Keine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsregelung
Festbetragsregelung für Arznei- und Hilfsmittel Keine Festbetragsregelung
Leistungen werden i.d.R. im Rahmen des Sachleistungsprinzips angeboten und vergütet Leistungen werden im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips angeboten und vergütet


siehe auch

gesetzliche Krankenversicherung - private Krankenversicherung