Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst im Wesentlichen diejenigen Rechtsnormen, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben beachten muss.
Das Vergaberecht umfasst im Wesentlichen diejenigen Rechtsnormen, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben beachten muss.