Vertrauensarbeitszeit

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Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Arbeitnehmer_innen die Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen. Seitens des Arbeitgebers wird auf die Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeit verzichtet. Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsleistung stellt nicht die aufgewendete bzw. nachgewiesene Zeit dar, sondern das erbrachte Ergebnis.