Verwaltungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:49 Uhr

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive bzw. der Staatsverwaltung. Es regelt u.a. die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.