Verwaltungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) K (2 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:49 Uhr
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive bzw. der Staatsverwaltung. Es regelt u.a. die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.