Vollzeitstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:50 Uhr
Mit Vollzeitstelle ist ein Beschäftigungsverhältnis mit 100 Prozent der normalen Arbeitszeit (z. B. 38,5 oder 30 Stdn. pro Woche - Wochenarbeitszeit; je nach Region oder Vertrag) gemeint.
Mehrere Teilzeitstellen können auch anteilig in Vollzeitstellen umgerechnet werden, um einen einfacheren Vergleich mit anderen Stationen, Pflegediensten etc. zu bekommen.
- Also z. B. 4 Pflegekräfte mit einer halben Stelle (0,5 Teilzeitstelle) ergäben 2 Vollzeitstellen.