Vorschlag zum Ablauf der praktischen Prüfung in der Altenpflegeausbildung

Aus Familienwortschatz
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Dies ist ein Vorschlag, wie die neue Prüfungsverordnung in der Altenpflegeausbildung umgesetzt werden könnte.

Pflegeplanung

Die Pflegeplanung wird einen Werktag vor der praktischen Prüfung erstellt.

Notwendige Informationen zur Erstellung einer Pflegeplanung

Folgende Kriterien werden bei der Erstellung der Pflegeplanung ausgewertet:

  1. Stammblatt
  2. Biographie
    • Wann, wo geboren?
    • Als wievieltes Kind?
    • Geschwister?
    • Eltern / Beruf der Eltern
    • Beziehung / Kontakt innerhalb der Familie (damals / heute)
    • Kindheit (wo gelebt, Umzüge, äußere Umstände, Schule, besondere Erlebnisse wie z.B. Krieg...)
    • Besondere Interessen / Hobbys / Vorlieben als Kind und Erwachsener
    • Eigene Familie (Ehe, Kinder, Ausbildung, Beruf, Interessen)
    • Kontakte zu Freunden
    • Teilnahme an Aktivitäten des sozialen Dienstes
    • Gestaltung des sozialen Alltags
    • Gründe für den Heimeinzug
    • Entwicklung seit dem Heimeinzug
  3. Risikomanagement
  4. Pflegeanamnese

Erstellung Pflegeplanung

Hierbei werden alle für den Bewohner relevanten AEDL einbezogen. Jede dieser AEDL umfasst:

  • Ressourcen (R) / Probleme (P) (müssen im Zusammenhang stehen und nach Prioritäten geordnet sein)
  • Ziele (müssen erreichbar und realistisch formuliert sein, wo möglich in Nahziele (NZ) und Fernziele (FZ) differenzieren)
  • Maßnahmen (M) (konkret formulieren: was, wann, wie häufig, wie lange, wie viel, evtl. durch wen)
  • Evaluation (E) (Angabe realistischer Evaluationsdaten)
  • R, P, NZ, FZ, M müssen in Bezug zu einander stehen!

Das bedeutet: Ziele müssen sich aus Ressourcen und Problemen ergeben, überprüfbar und über die Maßnahmen erreichbar sein.

Übergabegespräch

In einem 15minütigen Übergabegespräch stellt der Auszubildende den betreffenden Bewohner / Klienten anhand der Pflegeplanung vor. Die Pflegeplanung wird in ihren Zusammenhängen erläutert und begründet.

Durchführung der praktischen Pflege

Prüfungsdauer bis zu 90 Minuten.

Die Pflegemaßnahmen werden auf Grundlage der Pflegeplanung durchgeführt. Die Anleitung wählt die Bewohner angelehnt an folgende Kriterien aus:

  1. Körperpflege (keine Intimpflege / Duschen / Baden)
    • Ganz- / Teilwaschung im Bett oder am Waschbecken plus Hilfe beim Ankleiden, oder
    • Anleitung zur Körperpflege plus Nagelpflege oder Haarwäschen oder Fußbad

      und

  2. "spezielle Pflege" mit 2 Anteilen nach Absprache, z.B.:

Alle geplanten Pflegemaßnahmen werden von der Anleitung mit der Fachprüferin bei Auswahl der 3 Bewohner eine Woche vor der Prüfung abgesprochen. Die Maßnahmen der Körperpflege werden an dem Klienten durchgeführt, für welchen die Pflegeplanung erstellt wurde.

Dokumentation

Im Anschluss an die praktische Durchführung erfolgt die Dokumentation der geleisteten Pflege (soweit diese nicht sofort erfolgte). Die Dokumentation umfasst:

  • den Pflegebericht (Beobachtung am Bewohner / Klienten, Abweichungen, Veränderungen, Reaktionen, Wirkung der Maßnahmen)
  • alle Leistungsnachweise
  • alle Verlaufsbögen (z.B. Vitalwerteblatt, Wundbeschreibung, Flüssigkeitsbilanz...)

Reflexion

Im Anschluss an die Dokumentation erhält die Auszubildende die Gelegenheit, eine von der Planung abweichende Durchführung zu erläutern, sowie auf Rückmeldungen der Fachprüferinnen einzugehen. Die Dauer soll ca. 15 Minuten betragen. Die Reflexion beinhaltet folgende Aspekte:

  • Erläuterungen zu Abweichungen, Stärken, Schwächen und aufgetretenen Problemen
  • Begründung für Handlungsweisen
  • Einschätzung bezüglich der eigenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten


Die als Gast bei der Prüfung anwesende Praxisanleiterin oder Führungskraft des Pflegeheims kann dann den Prüferinnen über ihre Eindrücke berichten und kurze Fragen dazu stellen.

Daran schließt sich die Notenbildung der Prüferinnen ohne die Anwesenheit Dritter an.

siehe auch

Weblinks