Was ist damit gemeint? Die Prüfkriterien Qu.Bereich 2: Umgang mit demenzkranken Bewohnern

Aus Familienwortschatz
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Die Qualitätskriterien der Prüfung für die so genannten Heimnoten / Pflegenoten sind Teil der "Qualitätsprüfungs-Richtlinien" des GKV-Spitzenverbandes (der Krankenversicherungen vom 11. Juni 2009).[1] Vielfach besteht in Einrichtungen Unsicherheit darüber, was der einzelne Prüfer des MDK darunter verstehen könnte ud wie er die Einzelpunkte abprüfen wird.


  • Siehe den Hauptartikel zu den Heimnoten bzw. Pflegenoten


Das können die Prüfkriterien des MDK meinen

hier die 10 Fragen zum

Qualitätsbereich 2: Umgang mit demenzkranken Bewohnern


(Die 10 Kriterien)

  1. Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt?
  2. Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?
  3. Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?
  4. Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?
  5. Sind zielgruppengerechte Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorhanden (auch nachts)?
  6. Sind gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden?
  7. Gibt es identifikationserleichternde Milieugestaltung in Zimmern und Aufenthaltsräumen?
  8. Wird mit individuellen Orientierungshilfen, z. B. Fotos, gearbeitet?
  9. Werden dem Bewohner geeignete Angebote gemacht, z. B. zur Bewegung, Kommunikation oder zur Wahrnehmung?
  10. Gibt es ein bedarfsgerechtes Speisenangebot für Bewohner mit Demenz?


Zu den zehn Kriterien/Fragen im Einzelnen

Zu den zehn Kriterien sollen im Einzelnen Erläuterungen angefügt werden, die zeigen, wie sie erfüllt werden können oder zumindest wie Rügen wegen Mängeln in dem Bereich vermieden werden könnten.

zu Ziff. 1, Demenz und Biographie

(Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt?)

Damit ist gemeint, ob

  • systematisch bei den Klienten ein Lebenslauf (teilweise) erfragt und dokumentiert wird.
  • diese Kenntnisse bei der Planung des Tagesablaufs berücksichtigt werden.

zu Ziff. 2, Angehörige/Bezugspersonen bei der Pflegeplanung

(Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen)

Damit ist gemeint, ob

  • sie vorab bei der Formulierung der Ziele einbezogen werden und dann über die gesamte Planung informiert werden. Dies widerspricht immer noch häufig dem Selbstverständnis von (ausgebildeten) Pflegenden, weil sie gelernt haben, dass ihr Fachwissen bei diesen Formulierungen den Ausschlag geben solle.
  • diese Einbeziehung erfolgt; und obwohl das Erstere vielleicht geschieht, wird es in der Regel nicht dokumentiert. Diese Lücke sollte leicht zu schließen sein.

zu Ziff. 3, Selbstbestimmung bei Bewohnern mit Demenz

(Wird bei Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?)

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 4, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 5, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 6, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 7, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 8, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 9, xxx

()

Damit ist gemeint, ob

zu Ziff. 10, Nahrung

()

Damit ist gemeint, ob

  • das Essen in einer Weise angeboten wird, die für die jeweilige kranke Person leicht zugreifbar ist. Aslo nicht unbedingt passierte Kost, wenn es mit Schlecken oder Greifen oder stärkeren Aromen dazu kommt, dass sich diese Person selbst das Essen nimmt, das in ihrer Reichweite steht. Auch hier sollte in der Dkomuentation …

Weblinks

  • Anlage 1 der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Siehe auch

Fußnoten