Wechselschicht

Aus Familienwortschatz
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Die Wechselschicht ist eine besondere Form der Organisation von Schichtarbeit, die angewendet wird, wenn - wie in Pflegeeinrichtungen - eine Betriebszeit rund um die Uhr und auch an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten ist.

Von Wechselschicht spricht man, wenn sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach einem Schichtplan richtet und er darin regelmäßig zu wechselnden Arbeitsschichten eingeteilt wird. Regelmäßig wechseln sich - meist im Wochenrhythmus - Früh-, Spät- und Nachtschicht ab. Von Wechselschicht wird erst dann gesprochen, wenn der Arbeitnehmer auch zu Nachtschichten herangezogen wird. Findet dagegen nur ein Wechsel zwischen einem Früh- und einem Spätdienst statt, wird nicht von Wechselschicht, sondern nur von Schichtarbeit gesprochen.

Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den kirchlichenrechtlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Caritas, BAT-KF) haben Abeitnehmer, die Wechselschichtarbeit leisten, Anspruch auf eine Wechselschichtzulage, wenn sie durchschnittlich mindestens einmal im Monat auch zur Nachtschicht herangezogen werden[1].


Ein fester Schichtplan mit meist wöchentlichem Wechsel hat Vor- und Nachteile, die mit der Unverrückbarkeit einer einmal getroffenen Einteilung stehen und fallen:

  • Vorteile: Für den Arbeitgeber entfallen Überlegungen und Diskussionen bei der Erstellung des Dienstplans; die Arbeitnehmer können im vorgegebenen Rahmen zuverlässig und langfristig Dienst und Freizeit vorausberechnen. Das Modell stellt auch sicher, dass die verschiedenen Schichten unter den einzelnen Teammitgliedern gleich verteilt sind und jedeR in allen Schichten routiniert eingesetzt werden kann.
  • Nachteile: Das Modell ist sehr unflexibel. Es setzt voraus, dass ein fester Mitarbeiterstamm gleichmäßig auf die verschiedenen Schichten verteilt wird. Erhöhtem Arbeitsanfall (Bedarf der Klienten) zu bestimmten Tageszeiten kann nicht entsprochen werden. Individuelle Aspekte der Angestellten werden missachtet: Leistungsfähigkeit zu verschiedenen Tageszeiten (s. Chronobiologie) wird nicht berücksichtigt, Familienleben und Möglichkeit zu Sozialkontakten unterliegen einem ständigen Wechsel, der in den meisten anderen Berufsfeldern (ohne Schichtarbeit) unüblich ist.


Fußnoten

    • § 8 Abs. 5 TVöD,
    • § 8 Abs. 3 BAT-KF,
    • AVR-Caritas Anlage 1 Abschnitt VII Buchst. b