Wiederholungsfragen zum Recht der Pflegeversicherung

Aus Familienwortschatz
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Hier einige "beliebte" Wiederholungsfragen zu den Pflegestufen (Ausmaß der Pflegebedürftigkeit) und den Leistungen der Pflegeversicherung

(können ergänzt werden)

Vorher schon gelesen? die Pflegewiki-Artikel dazu Pflegestufe, Pflegebedürftigkeit, PVG


  • Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
  • Welche Hilfeleistungen werden bei der Ermittlung der Pflegestufe berücksichtigt?
  • Wer stellt die Pflegestufe fest?
  • Wo findet die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit statt?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe I vorliegen?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe II vorliegen?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe III vorliegen?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung als Härtefall (Pflegestufe III S ) vorliegen?
  • Welche Leistungen kann es auch ohne eine Einstufung in Pflegestufe I geben (die so genannte Pflegestufe Null ) ?
  • Wie kann sich jemand gegen eine "falsche" Einstufung bzw. die Ablehnung der Einstufung überhaupt wehren?
  • Was ist der Unterschied zwischen "Pflegegeldzahlungen für die häusliche Pflege" und "Häusliche Pflegehilfe" (Pflegesachleistung) ?


        • Bitte erst dann auf Antworten klicken, wenn d u / S i e wirklich zu allen Fragen deine/ihre Antwort aufgeschrieben hast/haben, bzw. dem abhörenden Menschen geantwortet hast. Vorher bitte hier nicht klicken.