Wundarzt

Aus Familienwortschatz
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Wundarzt ist die frühere, vom Mittelalter bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendete, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für Chirurgen. Wundärzte waren vor allem dort anzutreffen, wo es am meisten Arbeit für sie gab, so z. B. beim Militär, wo sie Feldscher genannt wurden. Es gab jedoch auch Wundärzte, die – ähnlich wie heute – in größeren Ansiedlungen eigene Praxen betrieben oder als Wanderärzte durch die Lande zogen. Auch bei Hofe waren Wundärzte zur persönlichen Betreuung bessergestellter Persönlichkeiten angestellt. Wundärzte waren bei allerlei Krankheiten wichtige Anlaufstellen für die Bevölkerung. Im Mittelalter wurde es in vielen Städten üblich, Wundärzte als sogenannte „Stadtärzte“ zu bestallen.

Ausbildung

Wundärzte hatten in der Regel eine handwerkliche Ausbildung, sprich eine Handwerkslehre bei einem Bader oder Barbier, mit abschließender Gesellenprüfung, absolviert. Um die Ausbildung und Ausübung der Wundheilkunde qualitativ sicherzustellen und sich vor Missbrauch und Scharlatanerie zu schützen, wurden Berufsordnungen erlassen, die die Tätigkeit der Wundärzte regelten. Bestimmte Verrichtungen durften beispielsweise nur unter Aufsicht oder nach Anweisung eines gelehrten Arztes vorgenommen werden. Akademische Ärzte nahmen aber selbst keine chirurgischen Eingriffe vor. Die Chirurgie wurde deswegen damals als handwerkliche Ausbildung an den Universitäten gering geachtet oder war gar verpönt.

Manche Wundärzte waren auf bestimmte Verrichtungen spezialisiert, und konzentrierten sich z. B. auf das Starstechen oder das Steineschneiden. Diese boten ihre Dienste vornehmlich auf Jahrmärkten an, wodurch der Scharlatanerie massiv Vorschub geleistet wurde.

Es gab auch Wundärzte, die ihre Kenntnisse als Autodidakten oder durch Überlieferung des Wissens in der Familie erlangt hatten. Sie konnten ihre Kunst nur mit einem landesherrlichen Privileg ausüben und mussten eine Prüfung vor dem Collegium Medicum bestehen.

Aufgaben des Wundarztes

Hauptaufgabe der Wundärzte war, wie der Name bereits vermuten lässt, neben dem damaligen Allheilmittel, dem w:Aderlass, die Versorgung äußerer Wunden. Außerdem behandelten Wundärzte Abszesse, Tumore, Hämorrhoiden, Verbrennungen und Krampfadern, führten w:Starstiche, Blasenstein- und Bruchoperationen und Darmnähte durch, renkten Gelenke ein, versorgt Knochenbrüche und zogen Zähne. Außerdem nahmen Wundärzte Amputationen vor und stellten w:Prothesen her.

Abgrenzung zwischen Wundarzt, Bader und Barbier

Die Ausübung der praktischen Chirurgie im Mittelalter oblag der in Zunft|Zünften zusammengeschlossenen Handwerkschirurgen. Je nach regionaler Ausprägung waren dies die Bader, Barbiere und Wundärzte. So lautet die englische Bezeichnung für den historischen Beruf des Baders „Barber-surgeon“ und die französische Bezeichnung „Barbier-chirurgien“. Die im Militär bestallten Bader, Barbiere oder Wundärzte wurden Feldscher genannt. Die Abgrenzung der Aufgaben des Wundarztes zu denen des Baders, Barbiers und Scherers ist somit schwierig. Auch ansässige oder wandernde Bader und Barbiere ließen zur Ader und behandelten Knochenbrüche, Verrenkungen, frische Wunden, Zahnschmerzen und allgemeine innere Erkrankungen. In der Hauptsache waren Barbiere für das Rasieren und den Aderlass zuständig und wirkten zusätzlich als Zahnärzte und Apotheker. Barbiere wurden gesellschaftlich weniger geachtet als Wundärzte, oft wurden sie, obwohl sie sich im Gegensatz zu den Wundärzten auch mit Medikamenten auskannten, sogar als Quacksalber bezeichnet. Dennoch brachten es einige Barbiere zu hohem Ansehen und Wohlstand. Bader übten die Tätigkeiten der „kleinen Chirurgie“ aus. Sie betrieben Badestuben und Heilbäder. Mitunter gingen Sie Ihrem Beruf auf Wanderschaft nach, welche ein geforderter Teil der Ausbildung zum Meister war. Bader wie Scherer gelten als Vorläufer des Wundarztes.

Handwerksärzte und akademische Medizin

Die Aufgaben der Wundärzte und akademischer Mediziner war strikt voneinander getrennt. Diese Trennung von Chirurgie und Innerer Medizin, der sich die akademischen Ärzte widmeten, war die Konsequenz eines Beschlusses des Konzils von Tours (1163) und des IV. Laterankonzils von 1215. Damit wurde den Akademikern der Verzicht auf chirurgische Praktiken vorgeschrieben. Hintergrund war, dass es während und nach chirurgischen Eingriffen oft zu Todesfällen kam, was moralisch nicht mit dem geistlichen Amt der damals noch überwiegend klerikalen Ärzte zu vereinbaren war. Dadurch wurde die Chirurgie als mindere Medizin aus den Universitäten ausgeschlossen und in den Verantwortungsbereich der handwerklichen Bader und Barbiere gegeben. Ebenso wie akademische Ärzte keine chirurgischen Eingriffe vornahmen, war es Wundärzten untersagt, Innere Medizin zu betreiben.

Wegen der strikten Trennung der Aufgabenbereiche kam es häufig zu Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfen von Quacksalberei zwischen gelehrten Ärzten und Wundärzten. In der frühen Neuzeit wurde die Chirurgie zwar theoretischer Gegenstand der akademischen Ärzteausbildung, jedoch war die praktische Durchführung noch immer den Wundärzten überlassen. Auch assistierten Wundärzte bei Dozenten und Anatomen als „Prosektoren“ (Vorschneider) und nahmen, nach Anweisung der Gelehrten, die erforderlichen Eingriffe vor. Die Situation lässt sich anhand eines Zitates von w:Albrecht von Haller gut beschreiben: „Wiewohl ich 17 Jahre hindurch Professor der Chirurgie gewesen bin und an Leichen immer wieder die schwierigsten chirurgischen Eingriffe gelehrt habe, so brachte ich es doch nie über mich, an lebenden Menschen das Messer anzuwenden, weil ich damit allzu sehr zu schaden fürchtete.“ Erst im 18. Jahrhundert wurde damit begonnen, die Berufe Wundarzt und gelehrter Arzt schrittweise einander anzunähern. Die handwerkliche Ausbildung der Wundärzte war bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hinein üblich.

Wundärzte als Kurpfuscher

Wundärzten war es, wie oben beschrieben nicht gestattet Innere Medizin zu betreiben, die den gelehrten Ärzten vorbehalten war. Es war ihnen somit nicht erlaubt, den Ärzten „in die Kur zu pfuschen“. Viele Wundärzte missachteten die strikte Trennung in der Praxis und wurden so zu „Kurpfuschern“, was zunächst nicht die Qualität der Behandlung bewertete, sondern die Tatsache zum Ausdruck brachte, dass der „Kurpfuscher“ eine Behandlung durchführte, zu der er im Grunde nicht berechtigt war.

Literatur

  • Peter Guttkuhn: Dr. med. Wilhelm Levens (1803–1859). Ein Arzt zwischen Gesundheits-Handwerk und wissenschaftlicher Medizin. In: Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt. 48 (1995), Heft 4: 7–11.

Weblinks


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Stand: 28. Okt. 2009