Zählgeld

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff “Zählgeld” wird meistens gleichbedeutend mit den Begriffen “Mankogeld” oder “Fehlgeldentschädigung”.

Solche Gelder werden Arbeitnehmern gezahlt, die als Arbeitsleistung mit dem Zahlungsverkehr (meist Bargeld) beauftragt sind als Ausgleich für eine evtl. Mankohaftung, also die Haftung bei Verlust von Geldern bzw. Kassendifferenzen.

Mankohaftungsvereinbarungen sind häufig aber in der Praxis problematisch, da hier ein starkes Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der Verhinderung von Kassenfehlbeständen und andererseits dem schutzbedürftigen Arbeitnehmer, der ja verschuldensunabhängig haften soll.

Bis zu einem Betrag von € 16 pro Monat ist Zählgeld lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Anwalt Person::A. Martin

Quelle: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog