KJHG.Wohngruppen
(Weitergeleitet von § 19, 30, 31, 32, 34, 35, 41 SGB VIII)
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Sind Einrichtungen bzw. Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe, um Kinder, Jugendlichen und minderjährigen Heranwachsen eine Unterbringung - dauerhaft oder ambulant - zu gewährleisten.