KJHG.Tagesgruppen
(Weitergeleitet von § 32, 35a SGB VIII)
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SGB VIII § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen
- der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie soll gesichert werden
- Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden
SGB VIII § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- wird Jugendliche gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen
- die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt
- soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen