KJHG.Tagesgruppen

Aus Familienwortschatz
(Weitergeleitet von § 32, 35a SGB VIII)
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SGB VIII § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

  • Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen
  • der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie soll gesichert werden
  • Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden


SGB VIII § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

  • wird Jugendliche gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen
  • die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt
  • soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen