Betäubungsmittelgesetz

Aus Familienwortschatz
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Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Medikamenten, die als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft wurden.

Thematisch verwandt sind sowohl die gesetzlichen Regelungen zu Grundstoffen als auch zu Medikamenten. Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) reguliert in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind.

Inhalte

Das Betäubungsmittelgesetz regelt unter anderem die Lagerung von verschreibungspflichtigen Medikamenten:

  • Alle BtM müssen in einem sicher verschließbaren Schrank gelagert werden.
  • Es ist statthaft, Mengen für einen durchschnittlichen Tagesbedarf außerhalb des BtM-Schrankes zu lagern. Dieser Lagerplatz ist durch Verschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung erschwert wird.
  • Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich persönlich in Gewahrsam zu nehmen.

Die Dokumentation erfolgt im BtM-Buch. Jede Veränderung im BtM-Bestand ist lückenlos und unverzüglich zu dokumentieren. Dazu zählen:

  • Zugang von der Apotheke (inklusive Rezeptnummer),
  • Verabreichung an Patienten und
  • Verwurf.

Die Vernichtung von BtM ist von zwei geschäftsfähigen Personen durchzuführen und von beiden im BtM-Buch abzuzeichnen. Sie muss so erfolgen, dass eine Wiedergewinnung unmöglich ist. Am Ende eines jeden Kalendermonats hat der verantwortliche Arzt die Eintragungen und Bestände zu kontrollieren und dies für jedes BtM mit Prüfdatum und Unterschrift abzuzeichnen. BtM-Bücher sind drei Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren. Rechtsgrundlage sind das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in der jeweils gültigen Fassung.

Weblinks

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