Betreuungsbehördengesetz

Aus Familienwortschatz
(Weitergeleitet von BtBG)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher
Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Kurztitel: Betreuungsbehördengesetz
Abkürzung: BtBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 404-24
Datum des Gesetzes: 12.09.1990 (BGBl. I S. 2002, 2025)
Inkrafttreten: 01.01.1992
Letzte Änderung: Art. 67 Gesetz vom 06.07.2009
(BGBl. I S. 1696)
Inkrafttreten der letzten Änderung: 01.09.2009
(Gesetz vom
06.07.2009)


Das Betreuungsbehördengesetz war Bestandteil des am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, im Rahmen dessen die Vormundschaft (für Volljährige) und Gebrechlichkeitspflegschaft durch die Betreuung ersetzt wurden. Es installierte eine neue Fachbehörde anstelle des zuvor auch für Erwachsene zuständigen Jugendamtes.

Grundzüge

Das Betreuungsbehördengesetz ist seltsamerweise kein Bestandteil des Sozialgesetzbuches, obwohl die Aufgaben denen des Jugendamtes (nach Sozialgesetzbuch VIII) ähnlich sind. Daher gelten für die Betreuungsbehörde ergänzend die Verwaltungsverfahrensgesetze und Datenschutzgesetze der Bundesländer, nicht das Sozialgesetzbuch-X.

Literatur

Bücher im Bundesanzeiger-Verlag

Weitere Bücher

Weblinks


Infos zum Haftungsausschluss


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel „Betreuungsbehördengesetz“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 16. Juni 2006 (Permanentlink) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.