Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung

Aus Familienwortschatz
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Die BIVA wurde im Oktober 1974 von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern als Selbsthilfeorganisation zum Schutz ihrer Rechte gegründet. Ihr Hauptziel ist es, die Lebensqualität in allen Heimarten und Wohnformen sicherzustellen. Dazu zählen: Privatheit, Achtung der Würde der älteren Menschen, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, Wahrung der körperlichen Integrität, Freiheit der Wahl der Leistungsangebote und Rechtssicherheit.

Als unabhängiger Selbsthilfeverband setzt sich die BIVA dafür ein, die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner aller Heimarten und Wohnformen zu stärken. Bis heute ist sie die einzige bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen.

Seit ihrer Gründung konnte die BIVA durch ihre konstruktiven Vorschläge die Heimgesetzgebung wesentlich beeinflussen. Auch bei der Ausgestaltung der Länderheimgesetze vertritt sie mit Nachdruck die Perspektive der Bewohnerinnen und Bewohner.

Durch zahlreiche Veröffentlichungen und Stellungnahmen in den Medien sowie durch jährliche Fachtagungen hat die BIVA die Situation der älteren Menschen und der Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, auch in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Die BIVA zeichnet unter anderem für das [Online-Portal „heimverzeichnis.de“ ] verantwortlich, das Alten- und Pflegeheime mit geprüfter Lebensqualität ausweist.