Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

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Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Gesundheits und Krankenpflegehelfer ersetzt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen die ehemalige Ausbildung zum Krankenpfegehelfer, die seit 2004 nicht mehr bundeseinheitlich im Krankenpflegegesetz geregelt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - zum Altenpflegegesetz festgestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz für Berufe, die keine Heilberufe sind, nicht beim Bund sondern bei den Ländern liegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Helferberufe nicht zu den Heilberufen im rechtlichen Sinne gezählt, da diese keinen "heilkundlichen Schwerpunkt" hätten. Daher verfasste nun jedes Bundesland eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Bereich der Krankenpflegehilfe (dort auch die in anderen Bundesländern abweichenden Berufsbezeichnungen).

Die Ausbildung wird an Krankenpflegeschulen angeboten und dauert in der Regel ein Jahr, meistens wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

In Baden-Württemberg wird derzeit an zwei Schulen ein Modellprojekt durchgeführt, für das die Ausbildungsdauer auf 2 Jahre ausgedehnt wurde.

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