Gesundheitssystem Schweden

Aus Familienwortschatz
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Das schwedische Gesundheitssystem ...

Finanzierung

Das schwedische Gesundheitssystem finanziert sich überwiegend aus Steuern

  • die Bezirke, die für die Gesundheitsversorgung zuständig sind, dürfen Einkommenssteuern erheben (ca. 10%)
  • es gibt überwiegend Gesundheitszentren, in denen Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen arbeiten
  • Patienten werden angehalten, sich selbst zu behandeln (telefonische Info) → wenn keine Besserung → Arztbesuch
  • Krankenhäuser können bei Bedarf aufgesucht werden, es bedarf keiner Überweisung durch den Hausarzt.
  • Lange Wartezeiten
  • Kinder bis zum 20. Lebensjahr sind von Kosten befreit.
  • Der Zahnarzt ist ausgenommen vom staatlichen System. Eigenbeteiligung ab dem 20. Lebensjahr 100% - aber es gibt einen "Hochkostenschutz", speziell für ältere Patienten
  • bei Arztbesuch muss eine Gebühr von acht (geplanter Besuch) bis 33 € (bei Akutfällen) bezahlt werden.Pro Jahr 100 € Behandlungskostengrenze darf nicht überschritten werden.
  • Es ist üblich, vor dem Arztbesuch den Rat der zuständigen Bezirkskrankenschwester einzuholen. Diese telefonische oder persönliche Beratung / Untersuchung ist kostenfrei
  • Medikamente müssen bis zu einem Höchstbetrag von circa 100 € pro Jahr selbst bezahlt werden, danach greift eine gestaffelte Zuzahlung. Ab ca. 200 € werden die Arzneimittel vollständig vom Staat bezahlt
  • Alle Erwerbstätigen haben Anspruch auf Krankengeld ab dem 2. Krankheitstag
  • Schweden hat sich das Ziel gesetzt, alten Menschen und Behinderten ihren Wohnraum zu erhalten. Altenheime, Pflegeheime, Seniorenwohnungen werden durch Einkommenssteuern und staatliche Zuschüsse finanziert.
  • sobald einer PN (Personalnummer) vorhanden ist
    • ist Person im staatlichen Gesundheitssystemen, egal ob Personen in das System einzahlt oder nicht
  • Bestimmte Krankenkassen bzw. -versicherung auszusuchen ist nicht notwendig oder möglich.
  • Private Zusatzversicherungen sind unüblich

Ebenen

Das schwedische Gesundheitssystem ist in 3 Ebenen gegliedert:

Die nationale Ebene

  • es werden die Grundsätze der gesundheitlichen Versorgung festgelegt
  • Ministerium für Gesundheit und soziale Angelegenheiten: Gesetze und Verordnungen
  • Zentralamt für das Gesundheit- und Sozialwesen (unabhängig vom Ministerium)
    • überwacht Qualität des Gesundheitswesens
    • berät die Regierung in Fragen der Gesundheitsversorgung
    • stellt Ärzten Lizenzen zur Berufsausübung aus
  • staatliche Auswertungsstelle für medizinisch-technologische Versorgung:
    • beurteilt neue und etablierte medizinische Methoden vom medizinischen, sozialen und ethischen Standpunkt aus.
  • Amt für medizinische Verantwortung: wird bei Verdacht auf Behandlungsfehler aktiv → prüft Verdacht, leitet gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen ein
  • nationale Medizinproduktagentur: Zulassung und Überwachung von Pharmazeutika.
  • Amt für nationale Sozialversicherung: Abwicklung von Geldleistungen im Krankheitsfall

Die regionale Ebene

Es gibt 21 Provinziallandtage. Diese organisieren und finanzieren das Gesundheitswesen.

  • Bereitstellung und Finanzierung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung
  • wird aus Steuereinnahmen beglichen, die die Provinziallandtage selbst erheben, Zuschuss vom Zentralstaat, Arbeitgeberbeiträge (ca. 7,5% der Lohnsumme)
  • Behandlung und Pflege wird nach Leistung bezahlt

Die Gemeindeebene

  • schwedische Gemeinden sind für Psychatrie, häusliche Pflege, die Einrichtung und Erhaltung von Pflegeheimen zuständig
  • Finanzierung: eigene Steuereinnahmen und staatliche Zuschüsse


Priorisierung

Priorisierung: Steuerung des Zugangs zur Versorgung bei nicht akuten Erkrankungen anhand von bereit akzeptierten medizinischen Kriterien.

Bedürfnisse der Menschen in gesundheitlicher Hinsicht werden immer größer als die für das Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden Ressourcen.

  • Deshalb Angebot an gemeinschaftlich zu finanzierenden Gesundheitsleistungen, die im demokratischen Prozess festgelegt sind
  • in Schweden wird der Zugang zu diesen Leistungen nach Prioritäten reguliert, die im gesellschaftlichen Diskurs bestimmt werden.

(Punkt 1 wie in BRD, Punkt 2 wird aufgrund von Notwendigkeit in der BRD diskutiert)

Priorisierung = Zugangsregulierung

Priorisierung meist durch Wartezeiten beziehungsweise Wartelisten durchgeführt

Der Priorisierungsprozess soll nach öffentlich festgelegten Kriterien und so gerecht wie möglich ablaufen.

1992 Einsetzung einer parlamentarischen Priorisierungskommission.
1997 Beschluss des schwedischen Reichstages der über die Grundprinzipien der Priorisierung:
  1. Prinzip der Menschenwürde
  2. Bedarfs- bzw. Solidaritätsprinzip
  3. Prinzip der Kosteneffektivität

zusätzlich zur Konkretisierung verabschiedete der schwedische Reichstag auch eine Priorisierungsordnung (= Grundlage für konkrete Priorisierungsarbeit)

diese Ordnung umfasst insgesamt vier Gruppen:

  1. Versorgung lebensbedrohlicher akuter Erkrankungen
  2. Prävention und Rehabilitation
  3. Versorgung weniger schwerer akuter oder chronischer Erkrankungen
    • I, II, und III werden von öffentlich finanzierten Ressourcen getragen!
  4. Versorgung aus anderen Gründen als Krankheit oder Schaden:
    • Stehen in der Regel keine öffentlichen Gelder zur Verfügung Betroffene müssen selbst zahlen


Konkrete Umsetzung der Provinziallandtage:

Blekingemodell:

  • vor Priorisierung muss medizinische Beurteilung stattfinden.
  • Jeder Mensch soll Recht auf medizinische Beurteilung haben
  • Anwendung der vierstufigen Priorisierungsortnung
  • 3 Ebenen der Priorisierung:
    1. Priorisierung auf klinischem Niveau (Krankenversorgung selbst)
    2. Priorisierung auf Verwaltungsniveau
    3. Priorisierung auf politischem Niveau

Östergötland:

  • Priorisierungsliste, beziehungsweise „Stoppliste“
  • enthält eine Reihe von Erkrankungen, deren Behandlung bis 2004 aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurde; nun müssen Bürger Ostergötlands diese Behandlungen selbst zahlen.

Um die Priorisierung, die immer einzelne Patienten betrifft und die üblicherweise in der Zuweisung eines Platzes auf einer Warteliste oder aber in der Verweigerung einer Behandlung besteht, rationaler zu gestalten, haben vor allem Ärzte in Schweden ein Fragen- & Punktesystem entwickelt. Die ursprünglich vorgesehene mathematische Beziehung zwischen Punktanzahl und Priorisierungsgrad wird mittlerweile aber kaum mehr verwendet. Während laut dem Abschlussbericht 2003 der Priorisierungskommission des schwedischen Ärzteverbandes noch mehr als die Hälfte der beteiligten Fachgruppen ein solches System anstrebt, werden solche Punktesysteme nach Auskunft des Verbandes heute weder verwendet noch weiterentwickelt. Auch das Prioriteringscentrum in Linköping betont bei seinen Bemühungen zur Erstellung eines nationalen Schemas zur Priorisierung, dass die Einzelfaktoren qualitativ bewertet und zusammengefasst werden sollten.

  • zu Erkrankungen oder Diagnosen werden Priorisierungsfragebögen erstellt, deren Antworten jeweils mit einer Punktzahl bewertet werden. Ab dem Erreichen einer bestimmten Punktzahl wird die infrage stehende Therapie dann nicht mehr ausgeführt

z.B. Klinik für Gynäkologie in Linköping:

  • bei Punktzahl über 20 bekommen Frauen mit gynäkologischer Krebserkrankung nicht mehr die infrage kommende Therapie, sondern nur noch eine palliative Versorgung.

Literatur

Abschlussbericht der Svenska Läkaresällskapet (auf schwedisch) http://www.svls.se/cs-media-old/xyz/000003156.pdf


siehe auch